Sportingbet: Steuererstattung für Kombi-Wetten mit mindestens drei Auswahlen

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Seit dem 1. Juli 2012 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland, der einige Änderungen mit sich brachte. Die sicherlich wesentlichste und letztlich für alle Wettfreunde am wenigsten erfreulichste war die Einführung der Wettsteuer in Höhe von fünf Prozent. Nachdem in den ersten Monaten noch viele Buchmacher die Steuer für ihre Kunden abgeführt haben, gibt es mittlerweile nur noch sehr wenige Bookies, die entsprechend kundenfreundlich agieren.

Die meisten Buchmacher sind hingegen dazu übergegangen, die fünf Prozent Steuer auf die Kunden umzulegen. So auch der Bookie Sportingbet, der die Wettsteuer von einem erzielten Gewinn abzieht. Zumindest bei den meisten Wetten, denn seit kurzem gibt es bei Sportingbet eine sehr interessante Ausnahme für alle Tippfreunde, die gerne Kombi-Wetten abschließen. Denn wenn einige wenige Punkte beachtet werden, erstattet Sportingbet am Ende einer Woche die für Kombi-Wetten bezahlten Wettsteuern zurück. Auf welche Punkte geachtet werden muss und was bei diesem Special noch wichtig ist, erklären wir nachfolgend genauer.

Mindestens drei Auswahlen mit Quoten ab 1,40 nötig

Jeder Kunde von Sportingbet hat die Möglichkeit, Kombi-Wetten abzuschließen, für die es im Idealfall nicht nur den erzielten Gewinn, sondern zusätzlich auch noch eine Erstattung der Wettsteuer gibt, die zunächst abgezogen, dann aber am Ende einer Woche erstattet würde. Dafür werden alle innerhalb einer Woche mit qualifizierenden Wetten bezahlten Steuern gesammelt und dann gebündelt erstattet. Die Erstattungen erfolgen immer am Montag bis 15 Uhr und umfassen sämtliche Steuern der Woche zuvor, die am Sonntagabend um 23.59 Uhr beendet wird.

Um im Fall einer richtigen Wette die Wettsteuer zurückzubekommen, muss es sich um eine Kombi-Wette mit mindestens drei Auswahlen handeln. Zudem muss jede Auswahl eine Quote von 1,40 oder höher aufweisen, während der Einsatz mit Echtgeld bestritten wird.

Nicht umfasst werden Wetten mit Freebets oder Bonus-Guthaben sowie Wetten mit weniger als drei Auswahlen oder nicht den Vorgaben entsprechenden Quoten. Auch gibt es keine Erstattung der Wettsteuer, wenn eine Wette vorzeitig mit der Cash-Out-Funktion ausgewertet wird.

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Erstattung in Form von Echtgeld

Sehr erfreulich ist nicht nur die Aktion an sich mit ihren aufgrund der niedrigen Mindestquote und der geringen Anzahl an nötigen Auswahlen fraglos erfüllbaren Bedingungen, sondern auch die Tatsache, dass Sportingbet die Steuer nicht etwa in Form von Freebets oder Bonus-Guthaben, sondern als Echtgeld erstattet.

Die zunächst bezahlte Wettsteuer, die montags wieder auf dem Wettkonto landet, kann also auf Wunsch auch direkt auf das Bankkonto transferiert werden.

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