Missbrauch beim BVB: Warum wird der Name des Täters nicht genannt?

Simon Schneider
geprüft von Lukas Stratmann | 3 Min. Lesezeit
Borussia Dortmund wird von einem Missbrauchsskandal erschüttert. Warum wird der Name des Täters bis heute in der Öffentlichkeit und in den Medien nicht genannt?

Der Missbrauchsskandal rund um Borussia Dortmund erschüttert seit Monaten Fans, Verein und Öffentlichkeit. Mehrere Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen und Berichte von Betroffenen zeichnen ein erschreckendes Bild. Ermittler prüfen Vorwürfe, dass ein früherer hochrangiger Mitarbeiter des Klubs über Jahre hinweg Minderjährige missbraucht haben soll.

Doch obwohl in sozialen Netzwerken und Internetforen längst ein Name kursiert – der eines ehemaligen BVB-Geschäftsführers – halten sich die etablierten Medien auffallend zurück. Selbst Boulevardmedien wie die Bild-Zeitung verwenden lediglich Abkürzungen, Pseudonyme oder Umschreibungen.

Warum also wird der Name nicht genannt, obwohl viele ohnehin wissen, um wen es geht? Die Antwort liegt im deutschen Medienrecht – und in einer komplizierten Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten.

Die Unschuldsvermutung als zentrale juristische Hürde

Der wichtigste Grund für die Zurückhaltung vieler Redaktionen ist die sogenannte Unschuldsvermutung. Sie ist ein Grundprinzip des Rechtsstaates: Solange kein Gericht eine Person rechtskräftig verurteilt hat, gilt sie als unschuldig.

Für Journalisten bedeutet das: Wer den Namen eines Verdächtigen veröffentlicht, geht ein rechtliches Risiko ein. Wird später festgestellt, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind, kann der Betroffene wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagen – unter Umständen mit erheblichen Schadensersatzforderungen.

Auch die Staatsanwaltschaft äußert sich in solchen Fällen meist nur sehr vorsichtig. Offiziell bestätigt sie in der Regel lediglich, dass Ermittlungen laufen oder dass Durchsuchungen stattgefunden haben. Im aktuellen Fall ist bekannt, dass Ermittler die Wohnung des Beschuldigten durchsucht haben sollen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Vorwürfe ernst genommen werden. Doch ein strafrechtlicher Nachweis steht noch aus.

Ist der Beschuldigte eine „Person der Zeitgeschichte“?

Ein weiterer zentraler Punkt im Presserecht ist die Frage, ob es sich bei einem Verdächtigen um eine sogenannte „Person der Zeitgeschichte“ handelt. Prominente Politiker, Stars oder Spitzenmanager müssen eine intensivere Berichterstattung über ihre Person hinnehmen als Privatpersonen.

Bei Fußballvereinen verschwimmen diese Grenzen häufig. Spieler, Trainer oder Präsidenten stehen dauerhaft im Rampenlicht. Doch bei Funktionären aus der zweiten Reihe ist die Situation komplizierter.

Der beschuldigte frühere BVB-Manager war zwar jahrelang ein wichtiger Funktionär und enger Ansprechpartner rund um den Profibereich. Öffentlich bekannt war sein Name jedoch nur einem kleineren Kreis von Insidern. Aus juristischer Sicht kann deshalb argumentiert werden, dass er keine klassische Figur der Zeitgeschichte ist – zumindest nicht in dem Maße wie ein Bundesliga-Star.

Für Medien bedeutet das: Die Schwelle für eine Namensnennung liegt höher.

Öffentliches Interesse gegen Persönlichkeitsrechte

Gerichte verlangen bei solchen Fällen immer eine sorgfältige Abwägung. Auf der einen Seite steht das öffentliche Interesse: Wenn ein Mensch seine Stellung in einem großen Fußballverein genutzt haben soll, um über Jahre Minderjährige zu missbrauchen, hat die Gesellschaft ein legitimes Interesse an Aufklärung.

Auf der anderen Seite stehen die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten. Diese sind im deutschen Grundgesetz stark geschützt. Besonders heikel wird es, wenn eine Berichterstattung eine Person dauerhaft stigmatisieren könnte – selbst dann, wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.

Viele Redaktionen entscheiden sich deshalb für eine vorsichtige Linie: Sie berichten über die Vorwürfe, über Ermittlungen und über mögliche Strukturen im Verein, vermeiden aber die klare Identifizierung des Verdächtigen.

Das Internet kennt diese Zurückhaltung kaum

Während klassische Medien strenge presserechtliche Regeln beachten müssen, gilt im Internet oft eine andere Dynamik. In Foren, auf X oder anderen Plattformen verbreiten sich Namen rasend schnell – oft ohne juristische Prüfung.

Der Name des mutmaßlichen Täters ist dort längst öffentlich. Für Journalisten entsteht dadurch ein paradoxes Bild: Offiziell wird der Mann anonymisiert, während er in digitalen Parallelöffentlichkeiten längst identifiziert ist.

Doch für Redaktionen bleibt das Risiko bestehen. Nur weil ein Name im Netz kursiert, bedeutet das nicht, dass Medien ihn rechtssicher veröffentlichen dürfen.

Die Perspektive der Opfer

Für viele Betroffene wirkt diese Zurückhaltung schwer erträglich. Wer über Jahre Missbrauch erlebt hat, erwartet häufig klare öffentliche Verantwortung – und dazu gehört auch die Benennung des mutmaßlichen Täters.

Opferverbände kritisieren immer wieder, dass das Presserecht in solchen Situationen zu stark den Schutz der Beschuldigten betone. Gleichzeitig ist auch klar: Ohne rechtsstaatliche Regeln könnte jede Person durch öffentliche Vorwürfe gesellschaftlich zerstört werden.

Genau in dieser Spannung bewegt sich der aktuelle Fall beim BVB.

Ein Name, der erst nach einem Urteil fallen könnte

Ob der Name des mutmaßlichen Täters irgendwann offiziell genannt wird, hängt vor allem vom Fortgang der Ermittlungen ab. Kommt es zu einer Anklage oder gar zu einem Gerichtsverfahren, steigt die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass Medien ihn veröffentlichen.

Bis dahin bleibt der Skandal ein Beispiel für die schwierige Balance zwischen Aufklärung, Rechtsschutz und Verantwortung im Journalismus – gerade dann, wenn es um schwere Vorwürfe und einen der größten Fußballvereine Deutschlands geht.

Simon Schneider - Chefredakteur & News-Experte
Simon Schneider Simon Schneider ist Chefredakteur und News-Experte bei Sportwetten24. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Sportjournalismus verantwortet er die redaktionelle Qualität des gesamten Portals. Simons Stärke liegt in der sportartübergreifenden Analyse: Von Fußball und Esports über Tennis und MMA bis zu Wintersport und Politik-Wetten deckt er das breiteste Themenspektrum im Team ab. Intern überzeugt er regelmäßig mit einer der stabilsten Erfolgsquoten. Er hält einen B.A. in Journalistik von der Universität Leipzig und arbeitet von dort aus.
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