Das Oberlandesgericht Köln hat im Januar 2026 eine Entscheidung bestätigt, die für viele Spieler in Deutschland relevant sein kann: Wer in der Vergangenheit bei Online-Glücksspielangeboten über eine deutschsprachige Plattform Verluste erlitten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rückzahlungsansprüche geltend machen – insbesondere dann, wenn der Anbieter im maßgeblichen Zeitraum keine gültige deutsche Erlaubnis hatte.
Im konkreten Verfahren ging es um einen Spieler, der über mehrere Jahre an Online-Angeboten teilgenommen und dabei Nettoverluste aufgebaut hatte. Die Teilnahme lag vollständig vor dem 1. Juli 2021, also in einem Zeitraum, in dem Online-Glücksspiel in Deutschland im Grundsatz nur unter engen Bedingungen zulässig war. Für die Beurteilung war entscheidend, ob im jeweiligen Zeitraum eine wirksame nationale Lizenz vorlag – und genau das verneinte das Gericht im Fall.
Warum das Urteil eine Rückzahlungspflicht begründet
Kern der Begründung ist die damalige Rechtslage: Nach Auffassung des OLG Köln fehlte im streitigen Zeitraum die erforderliche deutsche Erlaubnis für das Online-Angebot. Das hat eine zentrale Folge: Spielverträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, können als nichtig bewertet werden. Sind Verträge nichtig, fehlt dem Anbieter eine tragfähige Grundlage, um die Einsätze dauerhaft zu behalten – der Spieler kann dann grundsätzlich die Rückzahlung seiner Nettoverluste verlangen.
Das OLG hat zudem betont, dass eine mögliche Zurückhaltung oder inkonsequente Durchsetzung durch Behörden an der zivilrechtlichen Bewertung nichts ändern muss. Mit anderen Worten: Auch wenn Verwaltung und Aufsicht nicht jede Plattform sofort stoppen, kann der einzelne Spieler zivilrechtlich trotzdem Ansprüche haben.
Kein Automatismus beim „Mitverschulden“ des Spielers
Für Betroffene ist besonders wichtig, wie Gerichte die Rolle des Spielers bewerten. In vielen Fällen argumentieren Anbieter, der Spieler habe „gewusst“, dass das Angebot unzulässig war – oder müsse es zumindest gewusst haben. Das OLG Köln sah dafür im entschiedenen Fall offenbar keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Gerade Umstände wie:
- eine deutschsprachige Oberfläche,
- eine problemlose Registrierung für deutsche Nutzer,
- fehlende oder unklare Warnhinweise zur Rechtslage,
sprechen eher dagegen, dass Spielern automatisch Kenntnis unterstellt wird. Ein Rückzahlungsanspruch hängt also nicht zwingend daran, ob man sich aktiv über Glücksspielrecht informiert hat.
Anspruchsvoraussetzungen: Wann eine Rückforderung grundsätzlich denkbar ist
Es lassen sich aus der Entscheidung typische Prüfpunkte ableiten, die in vergleichbaren Konstellationen regelmäßig eine Rolle spielen:
- Zeitraum: Verluste liegen überwiegend vor dem 01.07.2021
- Marktausrichtung: Angebot war klar auf den deutschen Markt ausgerichtet (Sprache, Ausrichtung, Nutzerführung)
- Lizenzlage: im relevanten Zeitraum fehlte eine wirksame deutsche Erlaubnis für das konkrete Online-Angebot
- Nachweisbarkeit: Ein- und Auszahlungen sowie Spielhistorie sind belegbar (Statements, Zahlungsbelege, Kontoauszüge)
Entscheidend ist dabei fast immer der Zeitpunkt der Verluste – nicht, ob ein Anbieter später lizenziert wurde oder heute reguliert arbeitet.
Was Betroffene jetzt praktisch tun können
Wer seine eigene Situation einordnen möchte, sollte zuerst die wichtigsten Informationen sichern. Das erhöht die Chancen auf eine saubere Prüfung und spart später Zeit:
- Account-Historie beim Anbieter (Transaktionsübersichten, Einzahlungen/Auszahlungen)
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Wallet-Verläufe)
- Zeitraum der Nutzung (Start/Ende, besonders 2014-2021 relevant)
- Kommunikation/AGB-Hinweise (falls vorhanden)
Im zweiten Schritt empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung, weil Faktoren wie Verjährung, Produktart und konkrete Lizenzlage im Zeitraum den Ausschlag geben können.
Einordnung von Sportwetten24.com
Das Urteil des OLG Köln reiht sich in eine wachsende Zahl von Entscheidungen ein, in denen Gerichte Rückforderungen bei fehlender Erlaubnis grundsätzlich für möglich halten. Gleichzeitig gilt: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Wer betroffen ist, sollte weniger auf Schlagzeilen schauen, sondern die eigene Historie strukturiert prüfen lassen – insbesondere mit Blick auf Zeitraum, Nettoverluste und Nachweise.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen (Backlinks)
- anwalt.de – Einordnung/Kommentierung zur Rückforderung: https://www.anwalt.de/