OASIS Spielersperre aufheben 2026: Anleitung, Fristen und Kontakt

Simon Schneider
| veröffentlicht am: 22.10.24 (aktualisiert: 15.04.26)
geprüft von Lukas Stratmann | 4 Min. Lesezeit

Wer seine OASIS-Spielersperre aufheben möchte, braucht dafür einen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt — und muss die gesetzliche Mindestsperrdauer vollständig abgewartet haben. Seit November 2024 ist der Prozess teilweise digitalisiert und kann über BundID vollständig online abgewickelt werden. Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert, was dabei zu beachten ist — und warum dieser Schritt gut überlegt sein sollte.

Was ist OASIS?

OASIS (Online-Abfrage-Spielerstatus) ist das zentrale, bundesweite Spielersperrsystem in Deutschland. Es wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) eingeführt und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben.

Alle Anbieter mit gültiger deutscher GGL-Lizenz — also Online-Casinos, Sportwetten-Anbieter, Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken — sind verpflichtet, das System vor jeder Spielerteilnahme abzufragen. Eine Sperre in OASIS wirkt damit anbieterübergreifend und bundesweit. Stand Februar 2026 sind über 360.000 aktive Spielersperren im System registriert.

Selbstsperre und Fremdsperre: Was ist der Unterschied?

Selbstsperre (Eigensperre): Man sperrt sich freiwillig selbst — entweder für einen bestimmten Zeitraum (Mindestdauer: 3 Monate) oder ohne festgelegtes Enddatum. Letztere läuft mindestens ein Jahr, bevor ein Aufhebungsantrag gestellt werden kann.

Fremdsperre: Dritte können unter bestimmten Umständen eine Sperre beantragen — enge Familienangehörige, Glücksspielanbieter, die auffälliges Spielverhalten beobachten, oder Suchtberatungsstellen. Eine Fremdsperre gilt immer mindestens ein Jahr, unabhängig davon, wer sie beantragt hat. Auch bei der Fremdsperre kann die Aufhebung nur von der gesperrten Person selbst beantragt werden.

Wichtig: Die Sperre endet nicht automatisch nach Ablauf der Mindestdauer. Ohne Antrag bleibt sie dauerhaft aktiv.

Sperrfristen: Wann kann man den Antrag stellen?

Die gesetzlichen Mindestlaufzeiten sind bindend:

Sperrenart Mindestlaufzeit Antrag frühestens möglich
Befristete Selbstsperre Mind. 3 Monate Nach Ablauf der gewählten Frist
Unbefristete Selbstsperre Mind. 1 Jahr Nach 12 Monaten
Fremdsperre Mind. 1 Jahr Nach 12 Monaten

Anträge, die vor Ablauf der Mindestdauer eingehen, sind ungültig und müssen nach Fristablauf erneut gestellt werden. Es gibt keine Ausnahmen.

Schritt-für-Schritt: OASIS-Sperre aufheben

Option A: Vollständig digital (mit BundID)

Seit November 2024 ist der Aufhebungsantrag vollständig digital möglich — vorausgesetzt, man hat ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert.

  1. Website des Regierungspräsidiums Darmstadt aufrufen: rp-darmstadt.hessen.de
  2. Unter „Themen A–Z“ → „OASIS“ → „Spielerinnen und Spieler“ navigieren
  3. Den Online-Antrag aufrufen und mit BundID anmelden
  4. Antrag ausfüllen und digital einreichen — Identitätsnachweis entfällt bei BundID

Option B: Per Post (ohne BundID)

  1. Website des Regierungspräsidiums Darmstadt aufrufen
  2. Formular „Antrag auf Aufhebung der Spielersperre GlüStV 2021″ herunterladen
  3. Formular vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben
  4. Zusammen mit einer Kopie des Lichtbildausweises per Post einsenden

Postanschrift (Stand April 2026):

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 24.1 – OASIS, gewerbliches Spiel
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt

Prüfung und Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrags prüft das Regierungspräsidium ausschließlich zwei Dinge: ob die Mindestsperrdauer abgelaufen ist und ob der Antrag von der gesperrten Person selbst stammt. Eine inhaltliche Bewertung — ob man wieder „spielreif“ ist — findet nicht statt.

Die Bearbeitungsdauer variiert. Erfahrungsberichte zeigen eine Spanne von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Digitale Anträge über BundID werden in der Regel schneller bearbeitet. Bei postalischen Anträgen sollte man mit mindestens 4 bis 8 Wochen rechnen. Bei Bewilligung wird man per E-Mail oder Brief benachrichtigt.

Kontakt: Regierungspräsidium Darmstadt

Für Fragen zur Spielersperre oder zur Bearbeitung eines Antrags ist folgende Stelle zuständig:

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6151 12 8611
Fax: +49 611 32764 2127
Öffnungszeiten: Mo.–Do. 8:00–16:30 Uhr, Fr. 8:00–15:00 Uhr

Wer eine Sperrauskunft einholen möchte — also wissen will, ob und von wem eine Sperre eingetragen wurde — kann dafür ebenfalls einen gesonderten Antrag auf der Website des RP Darmstadt stellen.

Der Panikknopf: Was ist das und wie funktioniert er?

Gemäß § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 sind alle deutschen Glücksspielanbieter verpflichtet, einen gut sichtbaren „Panikknopf“ bereitzustellen. Wer diesen aktiviert, wird sofort für 24 Stunden von allen Glücksspielangeboten des jeweiligen Anbieters ausgeschlossen — ohne weitere Bestätigung.

Diese 24-Stunden-Sperre wird in OASIS registriert, läuft aber automatisch nach einem Tag ab. Sie kann nicht vorzeitig aufgehoben werden. Die dabei erhobenen Daten werden 14 Tage nach der Sperre automatisch gelöscht.

Der Panikknopf ist kein Ersatz für eine reguläre Spielersperre — er ist eine Sofortmaßnahme für den Fall, dass man kurzfristig einen Schritt zurücktreten möchte.

Vor der Aufhebung: Was man bedenken sollte

Der Antrag zur Aufhebung ist technisch einfach zu stellen. Aber er verdient mehr Überlegung als ein Formular.

Eine OASIS-Sperre wurde gesetzt — ob von einem selbst oder von anderen — weil es einen Grund dafür gab. Das Regierungspräsidium prüft bei der Aufhebung nicht, ob sich die Situation verändert hat. Das muss jeder selbst einschätzen.

Wer unsicher ist, ob eine Aufhebung der richtige Schritt ist, kann kostenlos und anonym Unterstützung in Anspruch nehmen — beim BZgA-Beratungstelefon (0800 1 37 27 00, 24/7) oder über die Beratungsangebote auf check-dein-spiel.de. Diese Beratung ist vertraulich und unverbindlich.

Was OASIS nicht abdeckt

OASIS gilt nur für Anbieter mit gültiger deutscher GGL-Lizenz. Anbieter ohne deutsche Lizenz — etwa mit maltesischer MGA-Lizenz oder anderen EU-Jurisdiktionen — fragen das System nicht ab und erkennen eine OASIS-Sperre nicht an. Das ist keine Lücke im Sinne einer Umgehungsmöglichkeit, sondern ein regulatorischer Sachstand: Diese Anbieter operieren für deutsche Nutzer in einer rechtlichen Grauzone. Der Schutz, den OASIS bietet, gilt dort nicht.

FAQ

Kann ich eine Fremdsperre selbst aufheben lassen?

Ja — aber nur nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr und nur durch einen Antrag der gesperrten Person selbst. Der Antragsteller der Fremdsperre kann die Aufhebung nicht beantragen.

Was passiert, wenn ich einen Antrag zu früh stelle?

Er ist unwirksam. Es gibt keine automatische Bearbeitung nach Fristablauf — man muss den Antrag nach Ende der Sperrfrist erneut einreichen.

Wie erfahre ich, ob ich in OASIS gesperrt bin?

Über einen Antrag auf Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Das Formular ist auf der Website des RP Darmstadt im Bereich OASIS abrufbar.

Gilt die Sperre auch für stationäre Wettbüros und Spielhallen?

Ja. OASIS ist spielformübergreifend und gilt für alle angeschlossenen Anbieter — online und stationär, bundesweit.


Wenn du das Gefühl hast, dass Glücksspiel für dich oder jemanden in deinem Umfeld ein Problem darstellt: Kostenlose und anonyme Hilfe gibt es beim BZgA-Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 (kostenfrei, 24/7) sowie unter check-dein-spiel.de.

Simon Schneider - Chefredakteur & News-Experte
Simon Schneider Simon Schneider ist Chefredakteur und News-Experte bei Sportwetten24. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Sportjournalismus verantwortet er die redaktionelle Qualität des gesamten Portals. Simons Stärke liegt in der sportartübergreifenden Analyse: Von Fußball und Esports über Tennis und MMA bis zu Wintersport und Politik-Wetten deckt er das breiteste Themenspektrum im Team ab. Intern überzeugt er regelmäßig mit einer der stabilsten Erfolgsquoten. Er hält einen B.A. in Journalistik von der Universität Leipzig und arbeitet von dort aus.
Fehler gefunden?
Wir legen höchste Priorität auf aktuelle und fachlich korrekte Informationen. Trotz sorgfältiger Recherche können Fehler nie gänzlich ausgeschlossen werden. Haben Sie einen Fehler gefunden oder eine Anmerkung? Wir freuen uns über Ihren Hinweis, um unsere Inhalte stetig zu verbessern.
Kontaktieren Sie unsere Redaktion